Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3018
BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78 (https://dejure.org/1978,3018)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1978 - VII ZB 2/78 (https://dejure.org/1978,3018)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1978 - VII ZB 2/78 (https://dejure.org/1978,3018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist - Beginn der Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Überwachung der Rechtsmittelfristen - Büropersonal - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85; ZPO § 198; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 944
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.11.1974 - 2 AZR 408/74

    Rechtsanwalt - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittlefristen - Überwachung -

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
    Der Rechtsanwalt darf die Berechnung und Überwachung der Rechtsmittelfristen zwar auch dann nicht allgemein seinem Büropersonal überlassen, wenn es - wie hier - gut geschult und sorgfältig überwacht ist und sich in langjähriger Tätigkeit als zuverlässig erwiesen hat (BAG NJW 1975, 232 mit Nachw. zur übereinstimmenden Rspr. des BGH, des BVerwG und des BFH).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
    Auf diese Klarstellung des bisherigen Vortrags hätte das Oberlandesgericht bereits von sich aus hinwirken müssen (§ 139 ZPO); sie ist daher hier zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 = VersR 1977, 1099, 1100 mit Nachw.).
  • BGH, 11.02.1976 - VIII ZR 220/75

    Notwendigkeit der handschriftlichen Unterzeichnung durch den zustellenden Anwalt

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
    Das Empfangsbekenntnis von diesem Tage ist nicht nur, wie der Beschwerdeführer meint, mit einer Paraphe abgezeichnet; es trägt einen sich als Unterschrift ausweisenden, die Identität des Ausstellers hinreichend kennzeichnenden Schriftzug (vgl. dazu BGH Urteil vom 11. Februar 1976 - VIII ZR 220/75 - VersR 1976, 687 mit Nachw.).
  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 128/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
    Die Frage, ob Wiedereinsetzung gewährt werden muß, ist nach dem im Zeitpunkt der Fristversäumung maßgeblichen Recht zu beantworten (für § 337 ZPO vgl. Senatsurteil NJW 1978, 428).
  • BGH, 17.02.1982 - IVa ZB 19/81

    Bestimmung der erforderlichen Sorgfaltspflicht eines Anwalts bei der Behandlung

    Mehr als die Entscheidung des Anwalts, ob es sich um einen Regelfall handelt oder nicht, soll durch diesen Grundsatz aber nicht veranlaßt werden (BGH Beschluß vom 15.6.1978 - VII ZB 2/78 - VersR 1978, 944).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZB 1/85

    Prozessbevollmächtigter - Büroangestellter - Regelungsfristen - Hemmung der

    Mehr als eine solche Weisung wird von dem Rechtsanwalt nicht verlangt (BGH Beschl. v. 15.06.1978 - VII ZB 2/78 = VersR 1978, 944 unter 2).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 38/92

    Fehlerhafte Umnotierung einer Frist durch eine Büroangestellte eines

    Wie konkret der von dem Anwalt in diesen Fällen dem Büropersonal zu gebende Hinweis auf den Einfluß der Gerichtsferien auf die Berufungsbegründungsfrist sein muß (dazu z.B. BGH, Beschluß vom 15. Januar 1986 aaO) und ob es ausreicht, wenn das Personal den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist aus einem ihm überlassenen Merkblatt ablesen kann (dazu z.B. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1978 - VII ZB 2/78 = VersR 1978, 944, 945), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZB 57/78

    Frist - Berechnung - Gerichtsferien - Büroorganisation - Kontrolle

    Auch der vom Beklagten zitierte jüngste Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 (VII ZB 2/78 = VersR 1978, 944) schränkt diesen Grundsatz in keiner Weise ein.
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZB 5/90
    Mit dieser Verpflichtung des Anwalts soll nur der Gefahr vorgebeugt werden, daß Feriensachen als solche nicht erkannt werden; der Anwalt hat bei der von ihm anzustellenden Prüfung lediglich zu entscheiden, ob es sich um einen Regelfall handelt oder nicht (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1978 - VII ZB 2/78 = VersR 1978, 944 f; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1982 - IVa ZB 19/81 = VersR 1982, 495, 496).
  • BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle über die Vornahme einer

    Erst danach durfte er möglicherweise die Fristberechnung der Bürovorsteherin als Routinearbeit überlassen (vgl. auch BGH Beschluß vom 15. Juni 1978, VII ZB 2/78, VersR 78, 944, der verlangt, daß der Anwalt selbst prüft, ob ein sog. Regelfall vorliegt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht